Akten-Einsicht: Wichtige Unterlagen ansehen und lesen
Haben Sie beim Verwaltungs-Gericht eine Klage eingereicht?
Dann haben Sie das Recht auf Akten-Einsicht.
Das bedeutet: Sie dürfen die Unterlagen zum Klage-Thema ansehen und lesen.
Auch die Unterlagen der Behörde, mit der Sie sich streiten.
Für die Akten-Einsicht gibt es 2 Wege:
Akten aus Papier
Diese Akten können Sie im Gericht lesen.
Das Gericht entscheidet, wo und wann Sie die Akten lesen dürfen.
Vielleicht haben Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragt.
Diese Person hilft Ihnen bei der Klage.
Dann werden die Akten an Ihren Anwalt oder ihre Anwältin geschickt.
Elektronische Akten
Diese Akten gibt es nur als Dateien auf dem Computer.
Sie heißen elektronische Akten, abgekürzt: eAkten.
Für die eAkten gibt es eine zentrale Internet-Seite:
https://www.akteneinsichtsportal.de
Es gibt eine Anleitung, wie Sie die Akten finden können:
Hinweise_zur_Nutzung_des_Akteneinsichtsportals_-_Extern_17.02.2023-1.pdf
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.
