Über die Verwaltungsgerichtsbarkeit
1. Historische Entwicklung
Die friedliche Revolution im Herbst 1989 und der Ausgang der Volkskammerwahl im März 1990 schufen die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Ostdeutschland. Als am 12.12.1992 das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in Kraft trat, war dies die Geburtsstunde einer eigenständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thüringen. Die verwaltungsgerichtlichen Spruchkörper wurden aus den Kreisgerichten sowie aus dem Bezirksgericht Erfurt ausgegliedert und als Verwaltungsgerichte neu errichtet. Damit wurde die unabhängige Verwaltungskontrolle erstmals wieder auf selbständige Verwaltungsgerichte übertragen.
Es ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte sicherzustellen, dass die Verwaltung im Einklang mit dem geltenden Recht handelt. Damit schützen die Verwaltungsgerichte die Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung und tragen zur Wahrung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bei.
2. Aufbau der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
Im Freistaat Thüringen gibt es drei Verwaltungsgerichte mit Sitz in Gera, Meiningen und Weimar sowie das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar.
Die Verwaltungsgerichte entscheiden in ihrem Zuständigkeitsbereich grundsätzlich über alle Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht ist als zweite Instanz zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und erstinstanzlich für Entscheidungen über die Gültigkeit von Bebauungsplänen und anderer Satzungen sowie Planfeststellungsverfahren für Großvorhaben oder Straßenbaumaßnahmen aber neuerdings auch für immissionsschutzrechtliche Verfahren, wie die Errichtung von Windenergieanlagen.
3. Besetzung
Die Verwaltungsgerichte entscheiden regelmäßig durch drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter als Kammer oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen durch den Einzelrichter. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden in einem besonderen Verfahren gewählt und sind ebenso unabhängig wie die berufsrichterlichen Mitglieder der Kammer.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht entscheidet in vier allgemeinen Senaten und in zahlreichen gesetzlich bestimmten Fachsenaten mit jeweils drei Berufsrichtern. Nur in einzelnen Rechtsgebieten wirken in Thüringen ehrenamtliche Richterinnen und Richter oder Fachbeisitzer auch in der zweiten Instanz mit, so z. B. in Personalvertretungssachen, im Disziplinarrecht und im Flurbereinigungsrecht.
Die Verwaltungsgerichte entscheiden zwar jeweils den Einzelfall, gleichwohl werden häufig grundsätzliche Rechtsfragen geklärt, die für eine Vielzahl von Fällen von Bedeutung sind und mitunter auch bundesweit Beachtung finden.
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