Wer entscheidet beim Verwaltungs-Gericht?
Das ist unterschiedlich.
Dafür gibt es Gesetze.
Bei dem Verwaltungs-Gericht gibt es verschiedene Abteilungen.
Die Abteilungen heißen Kammern.
Die Kammern entscheiden nur zu bestimmten Themen.

Bei bestimmten Themen entscheidet ein Richter oder eine Richterin der Kammer allein, z.B. im Asyl-Recht.
Oft sind es 5 Personen, die zusammen entscheiden.
Die 5 Personen sind:
- 3 Richterinnen oder Richter
- und 2 Ehrenamtliche...
- Sie sind keine Fach-Leute.
- Sie sind normale Bürgerinnen und Bürger.
Sie werden nach bestimmten Regeln ausgewählt.
Auch beim Ober-Verwaltungs-Gericht gibt es verschiedene Abteilungen.
Die Abteilungen heißen hier Senate.
In jedem Senat arbeiten 3 Richterinnen und Richter.
Die Senate entscheiden nur zu bestimmten Themen.
Damit kennen sie sich besonders gut aus.
Manche Senate entscheiden auch
mit ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern.
Alle Richterinnen und Richter sind unabhängig.
Sie entscheiden nur nach dem Gesetz.