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Orts- und Gerichtsverzeichnis

In Thüringen wird die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nach den Gebieten der Landkreise und kreisfreien Städte abgegrenzt (Verwaltungsgerichtsbezirke).
 

Wichtig: Welches Verwaltungsgericht im konkreten Einzelfall örtlich zuständig ist, ergibt sich ausschließlich auf Grund der Sachgebietszuweisungen der einschlägigen prozessualen Vorschriften (vgl. u. a. § 52 VwGO, § 1 Abs. 2 S. 3 ThürAGVwGO und § 6 ThürAGVwGO) und den Thüringer Verwaltungsgerichtszuständigkeitsverordnungen.
 

Daher ist beispielsweise der Wohnsitz des Rechtssuchenden nicht in jedem Fall ausschlaggebend.
 

Orts- und Gerichtsverzeichnis

 

Karte der Gerichtsbezirke in Thüringen vergrößerte Ansicht
Gerichtsbezirke der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thüringen