Orts- und Gerichtsverzeichnis
In Thüringen wird die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nach den Gebieten der Landkreise und kreisfreien Städte abgegrenzt (Verwaltungsgerichtsbezirke).
Wichtig: Welches Verwaltungsgericht im konkreten Einzelfall örtlich zuständig ist, ergibt sich ausschließlich auf Grund der Sachgebietszuweisungen der einschlägigen prozessualen Vorschriften (vgl. u. a. § 52 VwGO, § 1 Abs. 2 S. 3 ThürAGVwGO und § 6 ThürAGVwGO) und den Thüringer Verwaltungsgerichtszuständigkeitsverordnungen.
Daher ist beispielsweise der Wohnsitz des Rechtssuchenden nicht in jedem Fall ausschlaggebend.
Orts- und Gerichtsverzeichnis
