Informationen zur Behörde
Präsident des Verwaltungsgerichts Gera:
Herr Obhues
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera:
Herr Dr. Fuchs
Geschäftsleitung des Verwaltungsgerichts Gera:
Frau Sbick
Telefon: +49 (0) 365 834-1501 (Verwaltung)
E-Mail: postvwvgge@thfj.thueringen.de
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Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Gera:
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gera
Herr Amelung
Telefon: +49 (0) 365 834-1501 (Verwaltung)
E-Mail: pressevgge@thfj.thueringen.de
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Antikorruptionsbeauftragter:
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Herr Sobotta
Telefon: +49 (0) 361 57354 1650
Vertreterin des Antikorruptionsbeauftragten:
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht
Frau Dr. Jung
Telefon: +49 (0) 361 57354 1650
E-Mail: antikorruptionovg@thfj.thueringen.de
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Datenschutzbeauftragter:
Richter am Verwaltungsgericht Gera
Herr Alexander
Telefon: +49 (0) 365 834-1501 (Verwaltung)
E-Mail: vgge.datenschutzbeauftragter@thfj.thueringen.de

Kontakt:
Anschrift:
Verwaltungsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
Postanschrift:
Verwaltungsgericht Gera
Postfach 1561
07545 Gera
Zentrale Telefonvermittlung:
+49 (0) 365 834-0
Telefax:
+49 (0) 365 834-1600
E-Mail:
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag je 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und
Montag bis Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Geschäftsverteilung
Wichtiger Hinweis: Der Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Gera ist in nicht autorisierter Form veröffentlicht. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die bei Gericht in Schriftform vorliegende und dort einsehbare aktuelle Fassung des Geschäftsverteilungsplans.
Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten des im Justizzentrum Gera ansässigen Verwaltungsgerichts Gera befindet sich an der Schranke der Einfahrt zum Justizzentrums in der Amthorstraße 1.
Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, welcher durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Diese Vorrichtung ermöglicht es, Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen.
Leerungszeiten
Montags bis Freitags: 07:00 und 24:00 Uhr
Bei Fristsachen, in denen die Frist sonnabends, sonntags oder feiertags endet, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Einwurf am darauffolgenden Werktag erfolgt
(§ 193 BGB). Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
Wertsachen zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.
Unter den folgenden Links finden Sie Kontakt- und Behördeninformationen zu den Thüringer Verwaltungsgerichten.
Thüringer Oberverwaltungsgericht Verwaltungsgericht Gera Verwaltungsgericht Meiningen Verwaltungsgericht Weimar