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Informationen zur Behörde

 

Präsident des Verwaltungsgerichts Gera:
Herr Obhues

Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera:
Herr Dr. Fuchs

Geschäftsleitung des Verwaltungsgerichts Gera:
Frau Sbick

Telefon: +49 (0) 365 834-1501 (Verwaltung)
E-Mail: postvwvgge@thfj.thueringen.de

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Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Gera:
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gera
Herr Amelung

Telefon: +49 (0) 365 834-1501 (Verwaltung)
E-Mail: pressevgge@thfj.thueringen.de

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Antikorruptionsbeauftragter:
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
Herr Sobotta
Telefon: +49 (0) 361 57354 1650

Vertreterin des Antikorruptionsbeauftragten:
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht
Frau Dr. Jung

Telefon: +49 (0) 361 57354 1650

E-Mail: antikorruptionovg@thfj.thueringen.de

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Datenschutzbeauftragter:
Richter am Verwaltungsgericht Gera
Herr Alexander

Telefon: +49 (0) 365 834-1501 (Verwaltung)
E-Mail: vgge.datenschutzbeauftragter@thfj.thueringen.de

 

Außenansicht Eingangsbereich

Kontakt:

Anschrift:

Verwaltungsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera

Postanschrift:

Verwaltungsgericht Gera
Postfach 1561
07545 Gera

Zentrale Telefonvermittlung:

+49 (0) 365 834-0

Telefax:

+49 (0) 365 834-1600

E-Mail:

postvgge@thfj.thueringen.de

Sprechzeiten

 

Montag bis Donnerstag je 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und

Montag bis Donnerstag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Geschäftsverteilung

Wichtiger Hinweis: Der Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Gera ist in nicht autorisierter Form veröffentlicht. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die bei Gericht in Schriftform vorliegende und dort einsehbare aktuelle Fassung des Geschäftsverteilungsplans.

Geschäftsverteilungsplan

Nachtbriefkasten

Der Nachtbriefkasten des im Justizzentrum Gera ansässigen Verwaltungsgerichts Gera befindet sich an der Schranke der Einfahrt zum Justizzentrums in der Amthorstraße 1.

Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, welcher durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Diese Vorrichtung ermöglicht es, Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen.

Leerungszeiten

Montags bis Freitags: 07:00 und 24:00 Uhr

Bei Fristsachen, in denen die Frist sonnabends, sonntags oder feiertags endet, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Einwurf am darauffolgenden Werktag erfolgt
(§ 193 BGB). Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Wertsachen zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.

Unter den folgenden Links finden Sie Kontakt- und Behördeninformationen zu den Thüringer Verwaltungsgerichten.

 

Thüringer Oberverwaltungsgericht                    Verwaltungsgericht Gera                    Verwaltungsgericht Meiningen                    Verwaltungsgericht Weimar