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Informationen zur Behörde

 

Präsident des Verwaltungsgerichts Weimar:
Herr Lenhart

Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Weimar:
N.N.

Telefon: +49 (0) 3643 413-402 (Vorzimmer)
E-Mail: postvwvgwe@thfj.thueringen.de

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Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts Weimar:
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Pirk

Vertreter der Pressesprecherin:
Richter am Verwaltungsgericht Berthold


E-Mail: pressevgwe@thfj.thueringen.de

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Antikorruptionsbeauftragter:
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sobotta
Telefon: +49 (0) 361 57354 1650

Vertreterin des Antikorruptionsbeauftragten:
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Jung

Telefon: +49 (0) 361 57354 1650

E-Mail: antikorruptionovg@thfj.thueringen.de

 

Außenansicht vom Hauptgebäude Justizzentrum Weimar
Foto: Johann Peters

Kontakt:

Adresse und Postanschrift:

Verwaltungsgericht Weimar
Jenaer Straße 2a
99425 Weimar

Zentrale Telefonvermittlung:

+49 (0) 3643 413-300

Telefax:

+49 (0) 3643 413-333

E-Mail:

postvwvgwe@thfj.thueringen.de

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung.

 

Unter den folgenden Links finden Sie Kontakt- und Behördeninformationen zu den Thüringer Verwaltungsgerichten.

 

Thüringer Oberverwaltungsgericht                    Verwaltungsgericht Gera                    Verwaltungsgericht Meiningen                    Verwaltungsgericht Weimar

Geschäftsverteilung

Wichtiger Hinweis: Der Geschäftsverteilungsplan wird im Folgenden nur in Auszügen und in nicht autorisierter Form veröffentlicht. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die bei Gericht in Schriftform vorliegende und dort einsehbare aktuelle Fassung des Geschäftsverteilungsplanes.

Geschäftsverteilungsplan

Nachtbriefkasten

Der gemeinsame Nachtbriefkasten der im Justizzentrum Jenaer Straße ansässigen Justizbehörden befindet sich am Eingang des Justizzentrums in der Jenaer Straße 2a.

Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, welcher durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Diese Vorrichtung ermöglicht es, Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen.

Leerungszeiten

Montags bis Freitags: 08:00 und 24:00 Uhr

Bei Fristsachen, in denen die Frist sonnabends, sonntags oder feiertags endet, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Einwurf am darauffolgenden Werktag erfolgt
(§ 193 BGB). Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Wertsachen zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.