Informationen zur Behörde
Präsident des Verwaltungsgerichts Weimar:
Herr Lenhart
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Weimar:
N.N.
Telefon: +49 (0) 3643 413-402 (Vorzimmer)
E-Mail: postvwvgwe@thfj.thueringen.de
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Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts Weimar:
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Pirk
Vertreter der Pressesprecherin:
Richter am Verwaltungsgericht Berthold
E-Mail: pressevgwe@thfj.thueringen.de
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Antikorruptionsbeauftragter:
Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sobotta
Telefon: +49 (0) 361 57354 1650
Vertreterin des Antikorruptionsbeauftragten:
Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Jung
Telefon: +49 (0) 361 57354 1650

Kontakt:
Adresse und Postanschrift:
Verwaltungsgericht Weimar
Jenaer Straße 2a
99425 Weimar
Zentrale Telefonvermittlung:
+49 (0) 3643 413-300
Telefax:
+49 (0) 3643 413-333
E-Mail:
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Unter den folgenden Links finden Sie Kontakt- und Behördeninformationen zu den Thüringer Verwaltungsgerichten.
Thüringer Oberverwaltungsgericht Verwaltungsgericht Gera Verwaltungsgericht Meiningen Verwaltungsgericht Weimar
Geschäftsverteilung
Wichtiger Hinweis: Der Geschäftsverteilungsplan wird im Folgenden nur in Auszügen und in nicht autorisierter Form veröffentlicht. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die bei Gericht in Schriftform vorliegende und dort einsehbare aktuelle Fassung des Geschäftsverteilungsplanes.
Nachtbriefkasten
Der gemeinsame Nachtbriefkasten der im Justizzentrum Jenaer Straße ansässigen Justizbehörden befindet sich am Eingang des Justizzentrums in der Jenaer Straße 2a.
Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, welcher durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Diese Vorrichtung ermöglicht es, Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen.
Leerungszeiten
Montags bis Freitags: 08:00 und 24:00 Uhr
Bei Fristsachen, in denen die Frist sonnabends, sonntags oder feiertags endet, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Einwurf am darauffolgenden Werktag erfolgt
(§ 193 BGB). Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
Wertsachen zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.