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Entscheidungen

An dieser Stelle werden aktuelle Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgericht von besonderem Interesse in anonymisierter, im Übrigen aber ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Alle übrigen öffentlichkeitsrelevanten Entscheidungen finden Sie unter der Rubrik "Rechtsprechung" unter Online-Verwaltung Thüringen.

Die Benutzung der Texte für den privaten Gebrauch ist frei. Jede Form der kommerziellen Nutzung bedarf der Zustimmung des Gerichts.

Anonymisierte Abschriften weiterer Entscheidungen des Gerichts können über dessen Kontaktdaten gegen eine Gebühr von 15 Euro je Entscheidung (siehe Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses zum Thüringer Justizkostengesetz) angefordert werden.

 

Aktuelle Entscheidungen

  • Versammlungen im Erfurter Stadtgebiet vom Freitag, 3. Juli 2026 bis Sonntag, 5. Juli 2026


    3 EO 283/26 - Beschluss vom

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde des Freistaats Thüringen in dem Verfahren 3 EO 283/26 stattgegeben. Es hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 3. Juli 2026 – 1 E 1187/26 We – aufgehoben und den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Allgemeinverfügung des Freistaats vom 8. Juni 2026 abgelehnt. Die Entscheidung sei fehlerhaft und daher zu ändern. Das Verwaltungsgericht hatte die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers, eines Kommunalpolitikers, gegen die Allgemeinverfügung wiederhergestellt. Der Antragsteller hatte u.a. vorgetragen, es sei ihm ein besonderes Anliegen, im Rahmen des Demonstrationsgeschehens deeskalierend tätig zu werden, deshalb wolle er sich im Laufe des Tages auch im von der Allgemeinverfügung betroffenen Gebiet aufhalten.   zur Detailseite

  • Versammlungen im Erfurter Stadtgebiet vom Freitag, 3. Juli 2026 bis Sonntag, 5. Juli 2026


    3 EO 282/26 - Beschluss vom

    Der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat der Beschwerde der Stadt Erfurt in dem Verfahren 3 EO 282/26 statt gegeben und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 2. Juli 2026 – 1 E 1175/26 WE - aufgehoben soweit die Stadt Erfurt ihn angegriffen hatte. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ist das in Ziffer 1.3 der Allgemeinverfügung vom 8. Juni 2026 enthaltene, die Brücke über die BAB 71 zwischen Gottstedt und Bindersleben betreffende Versammlungsverbot im Hinblick auf die vom Antragsteller geplante Versammlung sofort vollziehbar, so der Senat.   zur Detailseite

  • Versammlungen im Erfurter Stadtgebiet vom Freitag, 3. Juli 2026 bis Sonntag, 5. Juli 2026


    3 EO 279/26 - Beschluss vom

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde des Freistaats den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 1. Juli 2026 – 1 E 1165/26 We – abgeändert und den Antrag des Antragstellers abgelehnt.   zur Detailseite

Entscheidungssammlung

Öffentlichkeitsrelevante Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts finden Sie unter folgendem Link:

Online-Verwaltung Thüringen

 

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