Informationen zur Behörde
Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts
Präs OVG Dr. Hinkel
Vizepräsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts
VPräs OVG Bathe
Telefon: +49 (0) 3643 206-203 (Vorzimmer)
E-Mail: postovg@thfj.thueringen.de
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Pressesprecherin des Thüringer Oberverwaltungsgerichts
VRin OVG Hoffmann
Vertreterin der Pressesprecherin
Rin OVG Hanz
Telefon: +49 (0) 3643 206-001
E-Mail: presseovg@thfj.thueringen.de
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Antikorruptionsbeauftragter
VRVG Sobotta
Telefon: +49 (0) 361 57354 1650
Vertreterin des Antikorruptionsbeauftragten
VRin VG Dr. Jung
Telefon: +49 (0) 361 57354 1650
E-Mail: antikorruptionovg@thfj.thueringen.de
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Bibliothek
JAe Höfler
JAe Sturm
Telefon: +49 (0) 361 57356 8568
E-Mail: bibliothekovg@thfj.thueringen.de

Kontakt:
Adresse und Postanschrift:
Thüringer Oberverwaltungsgericht
Jenaer Straße 2a
99425 Weimar
Zentrale Telefonvermittlung:
+49 (0) 3643 206-0
Telefax:
+49 (0) 3643 206-100
E-Mail:
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und
Montag bis Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Unter den folgenden Links finden Sie Kontakt- und Behördeninformationen zu den Thüringer Verwaltungsgerichten.
Thüringer Oberverwaltungsgericht Verwaltungsgericht Gera Verwaltungsgericht Meiningen Verwaltungsgericht Weimar
Geschäftsverteilung
Wichtiger Hinweis: Der Geschäftsverteilungsplan des Thüringer Oberverwaltungsgerichts wird im Folgenden nur in Auszügen und in nicht autorisierter Form veröffentlicht. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die bei Gericht in Schriftform vorliegende und dort einsehbare aktuelle Fassung des Geschäftsverteilungsplans.
Nachtbriefkasten
Der gemeinsame Nachtbriefkasten der im Justizzentrum Jenaer Straße ansässigen Justizbehörden befindet sich am Eingang des Justizzentrums in der Jenaer Straße 2a.
Als Nachtbriefkasten wird ein Briefkasten bezeichnet, der durch seine Konstruktion sicherstellt, dass Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr eines Tages eingeworfen werden, von Schriftstücken getrennt werden, deren Einwurf nach 24:00 Uhr erfolgt. Diese Vorrichtung ermöglicht es, Fristsachen auch nach Dienstschluss fristgerecht bei Gericht einzureichen.
Leerungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 und 24:00 Uhr
Bei Fristsachen, in denen die Frist sonnabends, sonntags oder feiertags endet, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Einwurf am darauffolgenden Werktag erfolgt (§ 193 BGB).
Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.
Wertsachen zur Vermeidung von Nachteilen bitte nicht einwerfen, sondern an der Pforte oder in der Geschäftsstelle abgeben.