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Thüringer Oberverwaltungsgericht

 

Gerichtszentrum Weimar

Jenaer Straße 2a, 99425 Weimar

 

Foto: Johann Peters

Außenansicht des Thüringer Oberverwaltungsgerichts

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Thüringer Oberverwaltungsgerichts

 

Wir freuen uns, dass Sie unsere Internetseite besuchen. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, den Aufbau und die Geschichte der Thüringer Verwaltungsgerichtbarkeit sowie nützliche Hinweise für einen Besuch des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, sei es als Verfahrensbeteiligter oder als Besucher.

Weiterhin finden Sie hier Pressemitteilungen oder Entscheidungen, die von den einzelnen Senaten getroffen wurden. Hilfreiche Angaben finden Sie außerdem unter der Rubrik Service, insbesondere die Formulare für Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe.

Hinweise für Besuchende - Einlasskontrolle

Im Eingangsbereich der Justizgebäude in Thüringen finden - auch zu Ihrer Sicherheit - temporäre Personen- und Gepäckkontrollen statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.

Bitte kommen Sie so rechtzeitig, dass Sie trotzdem pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen können.

Um den Ablauf der Sicherheitskontrollen zu unterstützen und damit zur Vermeidung von Wartezeiten beizutragen, bringen Sie bitte nur die Gegenstände mit, die Sie im Justizgebäude unbedingt benötigen.

Verboten sind Waffen jeglicher Art, auch Taschenmesser.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie insbesondere metallische Gegenstände, die Sie nicht benötigen, nicht mit sich führen. Es ist auch nicht gestattet, Tiere mitzubringen! Ebenfalls bitten wir Sie, Ihre Handys vor Sitzungsbeginn auszuschalten. 

Bitte beachten Sie unbedingt die Anweisungen des Personals im Eingangsbereich!

 

Akteneinsicht

Werden die Prozessakten in Papierform geführt, wird Akteneinsicht durch Einsichtnahme in die Akten in den Diensträumen des Gerichts oder durch Übersendung der Akten an den beauftragten Rechtsanwalt gewährt. Die Entscheidung zum Ort der Akteneinsicht obliegt dem Gericht.

Die Führung einer elektronischen Verfahrensakte eröffnet und erfordert neue Formen der Akteneinsicht. Mit dem bundeseinheitlichen Akteneinsichtsportal wird dafür an einer zentralen Stelle die Einsichtnahme in elektronisch geführte Verfahrensakten (eAkten) ermöglicht.

Daher werden die Gerichte künftig über das Akteneinsichtsportal elektronische Akten zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten bereitstellen. Das Akteneinsichtsportal stellt dabei Funktionen zur Anzeige und zum Herunterladen von bereitgestellten eAkten oder einzelner Aktenbestandteile zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

 

 

Elektronischer Übermittlungsweg

Über E-Mail - auch wenn diese verschlüsselt ist - können keine wirksamen Verfahrensanträge gestellt werden.

Der elektronische Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen - die keinerlei Rechtswirkung entfalten - zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.

Über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) können wirksame Verfahrensanträge gestellt werden. 

Wichtige Hinweise:

  • Technisch bedingt kann es bei der elektronischen Zustellung von Schriftsätzen über das EGVP zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Diese kann bis zu 30 Minuten betragen!
  • In Eilsachen kann es daher geboten sein, sich telefonisch mit dem Gericht in Verbindung zu setzen (03643-2060).

 

Weitere Einzelheiten veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite.

https://justiz.thueringen.de/themen/elektronischerrechtsverkehr/

Warnhinweis

Betrügerische SMS:

Aktuell werden SMS angeblich im Namen eines Gerichts mit einer Rückrufaufforderung versandt.

Sollten Sie eine solche SMS erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.

Es werden von keiner Justizbehörde SMS versandt.

Pressemitteilungen

Über die nachfolgenden Links werden Ihnen die aktuellen Presseinformationen der letzten 12 Monate angezeigt. Darüber hinaus finden Sie ältere Presseinformationen in unserem Pressearchiv.

Pressearchiv

Entscheidungen

Die Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts finden Sie in der Rubrik Rechtsprechung unter:

Aktuelle Entscheidungen

Online Verwaltung Thüringen

Verhandlungstermine

An dieser Stelle werden die öffentlichen Sitzungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts bekanntgegeben.

Zu den aktuellen Verhandlungsterminen