Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Was ist ein Verwaltungs-Gericht?

 

Manchmal gibt es Streit zwischen Bürgern und Behörden.

Behörden sind staatliche Stellen.

Zum Beispiel gehören Ämter dazu.

Wir sprechen auch von Verwaltung.

 

Bei Streit zwischen Bürgern und der Verwaltung entscheidet das Verwaltungs-Gericht.

Es findet heraus, wer Recht hat.

 

Der ganze Ablauf vor Gericht heißt Verfahren.

Das beginnt mit einer Klage.

Klage bedeutet: Jemand bringt den Streit vor Gericht.

Ein Streit vor Gericht heißt Prozess.

Für den Prozess treffen sich alle im Gericht.

Dort entscheiden Richterinnen und Richter, wer Recht bekommt.

 

 

Entscheidungen beim Verwaltungs-Gericht heißen Urteile oder Beschlüsse.

Urteile und Beschlüsse können für ganz Deutschland wichtig sein.

Weil andere Gerichte sich die Entscheidungen ansehen.

Vielleicht entscheiden sie dann gleich oder ähnlich.

 

Das Verwaltungs-Gericht entscheidet zum Beispiel über:

  • Bauen

  • Polizei

  • Verkehr

  • Schulen

  • Waffen

  • Asyl-Recht

  • Ausländer-Recht

  • viele andere Themen

Es gibt in Thüringen insgesamt 4 Verwaltungs-Gerichte:

  • in Gera
  • in Meiningen
  • in Weimar

und ein Ober-Verwaltungs-Gericht in Weimar.

So erreichen Sie die Verwaltungs-Gerichte.

Klicken Sie auf den Link:

Das Ober-Verwaltungs-Gericht prüft Entscheidungen von den Verwaltungs-Gerichten.

Wenn Bürgerinnen und Bürger mit einem Urteil von den Verwaltungs-Gerichten nicht einverstanden sind.

Vor dem Ober-Verwaltungs-Gericht muss man fast immer einen Rechts-Anwalt oder eine Rechts-Anwältin nehmen.

Manchmal ist das Ober-Verwaltungs-Gericht sofort zuständig.

Zum Beispiel bei großen Bau-Vorhaben, wie Wind-Kraft-Anlagen.

 

So erreichen Sie das Ober-Verwaltungs-Gericht:

Klicken Sie auf den Link: Informationen zur Behörde | Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit