
Elektronische Akte
Die Thüringer Verwaltungsgerichte haben auf die elektronische Aktenführung umgestellt. Alle seit 2023 neu eingehenden Verfahren werden ausschließlich elektronisch als sogenannte eAkten geführt. Für alle Verfahren, die vor Einführung der elektronischen Akte eingegangen sind, werden die Papierakten fortgeführt, um erheblichen Arbeitsaufwand durch Nachscannen der Akten zu vermeiden.
Nachdem Rechtsanwälte, Behörden und andere sogenannte professionelle Einreicher seit Januar 2022 verpflichtet sind, Schriftsätze ausschließlich elektronisch zu übersenden, sind mit der Einführung der elektronischen Verfahrensakte nun auch die Gerichte der Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Lage, die Akten vollständig elektronisch weiterführen zu können.

Elektronischer Übermittlungsweg
Über E-Mail - auch wenn diese verschlüsselt ist - können keine wirksamen Verfahrensanträge gestellt werden.
Der elektronische Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen - die keinerlei Rechtswirkung entfalten - zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht.
Über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) können wirksame Verfahrensanträge gestellt werden.
- Allgemeine Informationen sowie aktuelle Mitteilungen zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) erhalten Sie auf der Seite https://egvp.justiz.de/.
- Informationen über eventuelle Störungen in der Justiz finden Sie unter https://egvp.justiz.de/meldungen.
Wichtige Hinweise:
- Technisch bedingt kann es bei der elektronischen Zustellung von Schriftsätzen über das EGVP zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Diese kann bis zu 30 Minuten betragen!
- In Eilsachen kann es daher geboten sein, sich telefonisch mit dem Gericht in Verbindung zu setzen (03643-2060).
Weitere Einzelheiten veröffentlicht das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite.
https://justiz.thueringen.de/themen/elektronischerrechtsverkehr/