Beide Antragstellerinnen beabsichtigen die Errichtung von Windenergieanlagen. Sie wenden sich jeweils im Wege der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gegen den sachlichen Teilplan „Windenergie“ des Regionalplans Ostthüringen, weil sich die Standorte, an denen sie die Windenergieanlagen errichten und betreiben wollen, nicht innerhalb der im Plan ausgewiesenen Vorranggebiete für die Windenergienutzung befinden und sie sich deshalb in ihren Rechten beeinträchtigt sehen.
Terminsankündigung
In dem Normenkontrollverfahren der Eigentümergemeinschaft Dres. Jochen und Gerhard Wünscher GbR, vertreten durch die Gesellschafter bevollmächtigt: STOCKMAR Rechtsanwaltskanzlei und der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, vertreten durch die UKA Verwaltung GmbH bevollmächtigt: IWP Rechtsanwälte gegen die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen, vertreten durch die Präsidentin bevollmächtigt: Dombert Rechtsanwälte Part mbB verhandelt der 5. Senat in öffentlicher Sitzung am Montag, den 28. September 2026 um 11.00 Uhr im Gerichtszentrum Weimar, Jenaer Straße 2a, Sitzungssaal 2.