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Entscheidungen

Wichtiger Hinweis:

An dieser Stelle werden aktuelle Entscheidungen des Verwaltungsgericht Gera in anonymisierter, im Übrigen aber ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet.

Die Benutzung der Texte für den privaten Gebrauch ist frei. Jede Form der kommerziellen Nutzung bedarf der Zustimmung des Gerichts.

Anonymisierte Abschriften weiterer Entscheidungen des Gerichts können über dessen Kontaktdaten gegen eine Gebühr von 15 Euro je Entscheidung (siehe Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses zum Thüringer Justizkostengesetz) beantragt werden.

 

Aktuelle Entscheidungen

  • Widerruf der Waffenbesitzkarte


    1 E 954/22 Ge - Beschluss vom

    Leitsätze: 1. Die Genehmigung der unteren Jagdbehörde zur Tötung eines wildernden Hundes nach § 42 Abs. 1 ThJG muss vor dem Abschuss des Hundes schriftlich erteilt sein. 2. Auf eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit kann sich der Jagdausübungsberechtigte zur Rechtfertigung eines ohne Genehmigung erfolgten Abschusses ebenso wenig berufen wie auf etwaige mündlich geäußerten Einschätzungen von Behördenmitarbeitern.   zur Detailseite

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